Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteile aller Rechtsgeschäfte mit den Geschäftspartnern  (Kunden/Auftraggebern). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von  DTL schriftlich anerkannt worden sind. Gegenstand der nachstehenden Bedingungen ist das lackschadenfreies Ausbeulen, Reparaturlackierung, Smart-Repair, Reinigen, Pflegen und Versiegeln an Kraftfahrzeugen. Der Kunde erteilt den Auftrag nach mündlicher Absprache, schriftlich oder per E-Mail. DTL nimmt den Auftrag zu nachstehend aufgeführten Bedingungen an.

2. Angebote – Webseite – Terminvereinbarungen

Es gelten die Preise gemäß individueller Absprache bzw. die unserer gültigen Preisliste.

Schriftliche Angebote gelten für einen Zeitraum von 2 Wochen als verbindlich.

Unsere Webseite und somit auch alle Bilddarstellungen, Zeichnungen, Formulierungen und Texte unterliegen unserem Copyright. Jegliche Nutzung und Verwendung der Texte sowie Darstellungen (Bilder) ist verboten.

Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftspartner abgeschlossen.

Terminvereinbarungen sind verbindliche Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen.

 

3. Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen

Unsere Zahlungsform  ist die Barzahlung oder die Kartenzahlung (alle Kartentypen) bei Abholung des Fahrzeuges. Zahlungen per Überweisung oder Scheck werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Geschäftsführer, sowie bei Stammkunden akzeptiert.

4. Reklamationen

Ansprüche auf  Nachbesserungen  können nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig bei der Verarbeitung durch DTL liegt und  kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Kunden vorliegt. Ein Anspruch auf  Nachbesserung im Bereich Smart-Repair  richtet sich nach der gesetzlichen Gewährleistung für Kleinreparaturen. In jedem Fall behält sich DTL das Recht vor, einen gegenseitig vereinbarten Nachbesserungstermin  innerhalb 14 Tage nach der Reparatur wahrzunehmen. Reklamationen bzgl. der lackschadenfreien Dellenentfernung, Smart-Repair, Reparaturlackierung, Fahrzeugaufbereitung  und Versiegelung sind unverzüglich vom Kunden anzuzeigen.

5. Haftung und Garantie

DTL übernimmt die Haftung bei Schäden, die durch ihre Arbeit am Fahrzeug vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch unsachgemäßen Umgang  mit dem Fahrzeug verursacht worden sind. Für Schäden, die durch das gelieferte Fahrzeug  ausgelöst werden, haftet der Kunde.

DTL übernimmt keine Haftung für die im Fahrzeug verbliebenen Gegenstände.

Bei Lackschäden, die ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeitete Lacke, Kratzer, etc. kann DTL nicht zur Verantwortung bzw. zu Schadensersatzansprüchen herangezogen werden.

Bei beschädigtem Autozubehör wie z.B. schadhaften Felgen, Antennen, Außenspiegeln, Verkleidungsteilen, Zierleisten, Emblemen, Spritzdüsen, nicht fachgerecht angebrachtem Interieur  und sonstigem Zubehör, das durch DTL beschädigt oder zerstört wird und  keine eindeutige Schuld bei DTL nachzuweisen ist, wird nicht für Ausgleich gesorgt.

Die Haftung von DTL für altersbedingte Schäden  die durch festgerostete Schrauben oder solche minderwertiger Qualität entstehen, ist ausgeschlossen. Diese gehen zu Lasten des Kunden bzw. Eigentümers der Sache.

Smart-Repair zählt nach gesetzlichen Bestimmungen zu Reparaturlackierungen und ist somit im Vergleich zu Werkslackierungen an Spachtel und Füllerstellen nicht Gitterschnittverfahren tauglich, das heißt starke Beanspruchungen durch z.B. Hochdruckreiniger, Hitzeeinwirkung über 150 Grad, starke mechanische Beanspruchungen  sowie auch das Verkleben von Folien, könnten Schäden an Reparaturstellen verursachen. So übernimmt DTL für solche Schäden keine Haftung.

Ist von vornherein zweifelhaft, ob ein bestimmter Erfolg überhaupt erreicht werden kann, so wird nur die zur Verfügungsstellung der Dienste und  nicht deren Erfolg geschuldet. Über diesen Zustand wird der Kunde schon im Beratungsgespräch spätestens vor Beginn der Arbeit soweit dies vorher absehbar  ist informiert.

DTL haftet nicht für Schäden, die ursächlich durch gespachtelte Bauteile entstehen und ist nicht verpflichtet, vor Auftragsbeginn eine Prüfung der Lackschichtendicke vorzunehmen.

Über  Elektrobauteile ist der Kunde verpflichtet, im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten dem Auftraggeber eine Mitteilung zu machen, sofern deren Lage nicht im Sichtbereich ist. Andersfalls können hier keinerlei Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

DTL  haftet gleichermaßen  nicht für Schäden, die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden.

Bei einem Schadensfall ist unverzüglich eine Bilddokumentation vom beschädigten Gegenstand zu erstellen.

Der Schaden ist unverzüglich nach Kenntnisnahme durch den Kunden vor Ort auf dem Betriebsgelände von DTL zu reklamieren.

6. Formalitäten und schriftliche Absicherung

Bevor die Arbeit am Fahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist vom Kunden der Auftrag zu unterzeichnen. Mit seiner Unterschrift erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. die auf dem Auftrag vermerkten  außerordentlichen Vereinbarungen an.

7. Preise/Pauschalen

Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeuges vor Beginn der Reparatur. Die Preise auf  Info-Unterlagen von DTL dienen lediglich zur Orientierung. Die tatsächlichen Endpreise können je nach Fall von dem angegebenen Preis abweichen. Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar  vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt. Pauschalpreisvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar. Sie gelten jeweils für die Dauer von 14 Tagen. Die Vereinbarungen können ohne Angabe von Gründen von einer der beiden Parteien gekündigt werden. Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf dem Auftrag bzw. der Vereinbarung bzw. des zugrunde liegenden Angebotes.

8. Haftung für Diebstahl und sonstige Schäden

Grundsätzlich sind die auf unserem Betriebsgelände abgestellten Kundenfahrzeuge durch DTL nicht gegen Einbruch, Diebstahl, Brand, Wasserschäden, Sturm oder Umweltschäden versichert.

Bei Eintritt derartiger Schäden haftet der Kunde oder Eigentümer für sein Fahrzeug selber.

Dieses gilt auch, wenn das Fahrzeug in unserer Halle abgestellt wurde. Der Kunde oder Eigentümer hat auch keinen Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug in unserer Halle abgestellt wird.

9. Fahrzeugüberführung

Die Firma DTL bietet die Fahrzeugüberführung als Dienstleistung an. Aus versicherungstechnischen Gründen übernimmt die DTL keine Haftung bei der Überführung von Fahrzeugen. Mit der Auftragserteilung willigt der Auftraggeber ein, dass sein Fahrzeug auf eigener Achse für Lackierarbeiten zur Lackiererei überführt wird.

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtstand ist in 56410 Montabaur

11. Gültigkeit der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben eine Gültigkeit soweit keine anderen Vereinbarungen zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurden.

 

 

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